Kein Anspruch auf Wunsch-Vakzin: Gericht: Impfstoff ist nicht frei wählbar – n-tv.de

Wer gegen Corona geimpft wird, hat keine Wahl, welches der Vakzine ihm gespritzt wird, urteilt ein Frankfurter Gericht. Außerdem gibt es keinen Anspruch auf den sofortigen Pieks. Wegen “beschränkter Verfügbarkeit” müsse man die Impfreihenfolge hinnehmen – auch bei Vorerkrankungen.
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