Kinder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes vor knapp einem Jahr bereits eine Schule oder Kita besucht haben, müssen bis Ende Juli 2021 nachweisen, dass sie gegen die Masern geimpft sind. Andernfalls drohen den Eltern Bußgelder, die Kinder können gar vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden. Die Niedersächsische Landesregierung plädiert jetzt dafür, diesen Stichtag um einige Monate zu verschieben, um die betreffenden Einrichtungen und die zuständigen Gesundheitsämter in Pandemiezeiten nicht zusätzlich zu belasten.
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