340 Euro Bußgeld: Altenpflegerin fährt zehn Minuten zu früh zur Arbeit

Ein unglaublicher Vorgang. Weil eine Altenpflegerin etwas früher zur Arbeit gefahren ist – nämlich um 04:50 – wertete die Polizei das als unnötigen verstoß gegen die Ausgangssperre. Und verhängte ein saftiges Bußgeld.
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