Murswiek: Verbotsbegründung mit angeblichen “Rechten” glatt verfassungswidrig

Das Verbot der Corona-Demonstration ist klar verfassungswidrig, wenn angebliche Rechtsradikale als Begründung herangezogen werden, erklärt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek. Es müßte politische Gleichbehandlung gelten.
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